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Alexandra Lorenz

Leiterin Subdirektion


Widmaierstr. 110
70567 Stuttgart

Sorgen Sie rechtzeitig vor!

Gehen Sie beim Thema Pflege keine Kompromisse ein. Mit der Pflegezusatzversicherung der DKV sind Sie und Ihre Familie bestens abgesichert.

Warum soll ich jetzt schon eine Pflegezusatzversicherung abschließen?

Die private Pflegezusatzversicherung der DKV hilft Ihnen, Ihre Eigenständigkeit und Mobilität auch bei Pflegebedürftigkeit weitestgehend zu bewahren. Denn zusätzliche finanzielle Mittel sorgen dafür, dass Sie selbst bestimmen können, was gut für Sie ist. Sie entscheiden, wie und in welchem Umfang Sie betreut und gepflegt werden möchten.

Welche Kosten fallen tatsächlich an?Es ist nicht ungewöhnlich, dass für eine stationäre Versorgung je nach Region zwischen 2.500 und 5.000 Euro pro Monat anfallen. Die Pflegepflichtversicherung zahlt jedoch nur bis zu 2.005 Euro (Pflegegrad 5).

Auch durch die Pflegestärkungsgesetze wurden Leistungsbeträge angehoben, Entlastungsleistungen ausgeweitet sowie die Zahl der Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht.
Aber das genügt in der Regel immer noch nicht, die Kosten der Pflege komplett zu finanzieren.

Was ändert sich zum 01.01.2017?Am 1.1.2017 ist es soweit: 20 Jahre nach Einführung der Pflegepflichtversicherung verbessert der Gesetzgeber die Leistungen für Pflegebedürftige.

Von dieser Reform, dem sogenannten Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II), werden viele Versicherte profitieren. Das Gesundheitsministerium schätzt, dass in den nächsten Jahren 500.000Menschen erstmals Anspruch auf Pflegeleistungen haben werden. Viele von ihnen leiden unter einer geistigen oder psychischen Beeinträchtigung. Also z.B. unter Demenz.

Für ein selbstbestimmtes Leben bei Pflegebedürftigkeit ist eine ergänzende private Pflegezusatzversicherung allerdings auch in Zukunft unverzichtbar. Denn die Pflegepflichtversicherung deckt trotz des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes weiterhin nur einen Teil der tatsächlichen Pflegekosten ab.

Weitere Informationen

Wichtiges aus dem Vermittlerrecht

Ich bin verpflichtet, Ihnen Auskünfte zu meiner Person zu geben. Sowohl Ihr Schutz als Verbraucher sowie auch gesetzliche Regelungen halten mich dazu an. Ich biete Beratung an, für die Versicherungsvermittlung erhalte ich Provision, ferner sonstige Zuwendungen.